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   BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14 (EP)   

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BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14 (EP) (https://dejure.org/2015,35362)
BPatG, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 Ni 17/14 (EP) (https://dejure.org/2015,35362)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 Ni 17/14 (EP) (https://dejure.org/2015,35362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Nichtigerklärung eines europäischen Patents mit amerikanischer Priorität wegen mangelnder Ausführbarkeit und fehlender Patentfähigkeit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • rewis.io

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    Da zudem die Verwendung von Naturgummilatex mit Nachteilen insbesondere hinsichtlich dieser allergener Wirkung verbunden ist und die Überlegungen des Fachmanns naturgemäß bei der Fehleranalyse vorhandener Lösungen und deren Verbesserung ansetzen (vgl. BGH, GRUR 2010, 814, 816 Rn. 24 - Fugenglätter), wird er diese Anregung aus der K13 aufgreifen und sich nach alternativen Elastomeren umschauen.

    Zudem muss das dem Streitpatent zugrunde liegende Problem in der K13 nicht angesprochen sein, da es den Ausgangspunkt für den Fachmann darstellt, von dem aus sich ihm nach einer Fehleranalyse im Hinblick auf eine Verbesserung der Lehre der K13 (vgl. BGH GRUR 2010, 814, 816 Rn. 24 - Fugenglätter) das mit dem Streitpatent zu lösende Problem stellt, nämlich eine kohäsive Bandage bereitzustellen, die zu weniger allergischen Reaktionen führt oder gar nicht mehr allergen ist und dessen Kohäsionsmittel keine durch Erdölprodukte und Tierfette bewirkten Zersetzungen zeigt.

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    Diese Patentansprüche, deren selbstständiger Gehalt von der Klägerin unter Angabe von Gründen in Abrede gestellt wurde, sind daher ebenfalls nicht patentfähig (vgl. BGH GRUR 2007, 309 Rn. 42 - Schussfädentransport; Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., S. 143, Rn. 258).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    2.2 Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    2.2 Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    2.2 Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils in sich geschlossene Anspruchssätze versteht (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Informationsübermittlungsverfahren II; BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät; BPatG GRUR 2009, 46 - Ionenaustauschverfahren).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    Zum anderen sind Bandagen nicht zwangsläufig wiederverwendbar (vgl. gutachtlich nachveröffentlichte B4 "Precautions" 2. Aufzählungspunkt) und mit diesen kann auch starker Druck ausgeübt werden (vgl. z. B. B12 Sp. 1 Z. 51 bis 55 und B13 Sp. 2 Z. 15 bis 18), so dass weder die Wiederverwendbarkeit noch die kohäsive Verbindung bei leichtem Druck inhärente Eigenschaften von sämtlichen bekannten Bandagen darstellen, die aus der Sicht des Fachmanns bei der Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich sind und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedürfen (vgl. BGH GRUR 2009, 382 2. Ls - Olanzapin).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    Somit erhält er aus der K13 die Veranlassung, alternative Elastomere mit ähnlichen Eigenschaften wie Naturgummi als Klebermaterial für kohäsive elastische Bandagen in Betracht zu ziehen (vgl. BGH GRUR 2010, 407 Ls - Einteilige Öse).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Auszug aus BPatG, 21.07.2015 - 3 Ni 17/14
    Die Überprüfung, ob diese tatsächlich geeignet sind, sowie die Ermittlung der am besten geeigneten Mischverhältnisse der einzelnen Komponenten in den Polychloroprenharzmischungen ist sodann seinem üblichen Arbeitsbereich zuzuordnen (vgl. BGH GRUR 2015, 356 2. Ls, 359 Rn. [31] - Repaglinid m. w. N.), insbesondere da der in K7 beispielhaft angegebene Mengenanteil von 30 bis 60 pphr an Harz bereits in weiten Bereichen der im Streitpatent als geeignet angeführten Klebrigmachermenge von 20 bis 30 % bezogen auf das Gesamtgewicht des Latex entspricht (vgl. K1 S. 9 Abs. [0047]).
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